Psychotherapie
Was ist Psychotherapie und was erwartet mich im Speziellen in einer Verhaltenstherapie?

Was ist Psychotherapie im Allgemeinen?

Psychotherapie stellt eine Behandlungsform psychischer Leidenszustände dar und erfolgt häufig in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit FachärztInnen. Psychotherapie wird durch geplante und gezielte Maßnahmen, die zur Veränderung führen sollen, gekennzeichnet. Sie sind psychologischer Art, theoretisch begründet (d.h. nicht willkürlich oder zufällig) und haben den Anspruch einer Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Der Therapeut selbst muss in menschlicher und fachlicher Hinsicht besondere Kompetenzen aufweisen, also in der Lage sein, sich in die Gedanken und Gefühle sowie in das Wertesystem der KlientInnen einzufühlen und deren Sicht der Dinge nachvollziehen können. Die Aufgabe des Therapeuten ist dabei, die KlientInnen in einen gewinnbringenden Veränderungsprozess zu begleiten, Dinge zu hinterfragen, die KlientInnen zu motivieren und ermutigen, fachlichen und menschlichen Rückhalt zu geben und auf dem Hintergrund seines Wissens über Störungen und Änderungsmöglichkeiten die KlientInnen nach den „Regeln der Kunst“ zu unterstützen.

(vgl. Reinecker, 2006)

Was ist Verhaltenstherapie im Speziellen?

Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren, welches Erkenntnisse aus der Forschung der Psychologie und weiterer Wissenschaftsdisziplinen nutzt. Die Verhaltenstherapie und auch kognitive Verhaltenstherapie haben sich in verschiedenen Studien als erfolgsversprechende Behandlungsformen erwiesen.

Verhaltenstherapie bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe.

Ein Verhaltenstherapeut versucht KlientInnen zu unterstützen möglichst schnell wieder alleine zurecht zu kommen. Er hilft dabei Ziele zu formulieren und gemeinsam Problemlösungsstrategien auf systematische Art und Weise zu erarbeiten. Die KlientInnen werden ermutigt, selbst bestimmte und neue Verhaltensweisen auszuprobieren und in Folge verändertes Erleben (z.B. Reduktion von Angst oder mehr Antrieb durch Verhaltensaktivierung) aufgrund des veränderten Verhaltens wahrzunehmen und zu erleben. Eigeninitiative ist also ein wesentliches Merkmal der Therapie.

Verhaltenstherapie setzt im Jetzt an

Verhaltenstherapeuten suchen nicht unbedingt nach den ersten Auslösern langjähriger Probleme, da diese häufig nicht mehr auszumachen sind und manchmal auch nicht mehr viel mit dem jetzigen Problem zu tun haben. Vielmehr versucht sich die Verhaltenstherapie neben den Auslösern auf die gegenwärtig aufrechterhaltenden Bedingungen zu konzentrieren um diese verändern zu können.

Verhaltenstherapie unterliegt ethischen Prinzipien

Verhaltenstherapeuten versuchen nicht ihre eigenen Werte und Normen sowie Anschauungen zu vermitteln, sondern versuchen die KlientInnen bei der Erreichung deren eigenen Ziele in größtmöglicher Wertfreiheit zu unterstützen. An ethische Grenzen stoßende Themen müssen in der Therapie offen bearbeitet werden.

(vgl. Reinecker, 2006)

Rahmenbedingungen

Eine Einheit dauert üblicherweise ca. 50 Minuten. Ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Gesundheits-/Krankenkasse ist möglich. Dazu benötigen Sie vor der 2. Einheit eine Überweisung zur Psychotherapie von Ihrem Arzt. Die ersten 10 Einheiten können bewilligungsfrei absolviert werden, ab der 11. Einheit wird jedoch eine Bewilligung Ihrer Gesundheits-/Krankenkasse benötigt, um einen weiteren Anspruch auf Kostenzuschuss zu haben. Die Höhe des Kostenzuschusses hängt von Ihrer Versicherungsanstalt ab.

Reinecker, H. (2006). Verhaltenstherapie mit Erwachsenen: 20 Merkblätter für Betroffene und Angehörige. Hogrefe.

Neuro­psychologische / klinisch-psychologische Diagnostik (Wahlpsychologe)
Was ist eine neuropsychologische oder eine klinisch-psychologische Diagnostik?

Was ist eine neuropsychologische Untersuchung/Diagnostik?

Eine neuropsychologische Untersuchung (oft auch Diagnostik oder psychologische Testung genannt) stellt in der Regel eine ausführliche, standardisierte und strukturierte Untersuchung kognitiver und emotional affektiver Funktionen und deren Auswirkungen auf das Verhalten auf wissenschaftlichem Fundament dar. D.h. es erfolgt eine qualitative und quantitative Beschreibung aktueller kognitiver und affektiver Funktionen im Rahmen einer Hirnfunktionsstörung oder -schädigung. Die Untersuchung umfasst dabei eine Anamnese und bei Bedarf auch Fremdanamnese, Verhaltensbeobachtung und standardisierte Testverfahren oder Interviews. Es können je nach Fragestellung und Störungsbild verschiedenste Funktionsbereiche systematisch untersucht werden, beispielsweise:

Aufmerksamkeitsstörungen

Gedächtnisstörungen

Exekutivfunktionsstörungen (wie z.B. Inhibitionsfähgigkeit, Planungsfähigkeit etc.)

Störungen der Sprachfunktionen

Visuell-räumliche Störungen

Visuelle Wahrnehmung (z.B. Gesichsfeldausfall/-einschränkung oder Agnosie)

Affektive und emotionale Störungen

Etc.

(vgl. Lehrner et al., 2011)

Ich bin zertifizierter klinischer Psychologe mit in der Liste des Bundesministeriums eingetragener Spezialisierung in klinischer Neuropsychologie. Weitere zertifizierte klinische NeuropsychologInnen finden sie hier (https://www.gnpoe.at/klinische-neuropsychologie-in-ihrer-naehe/suchoption-fuer-unsere-expert-innen/).

Was ist eine klinisch-psychologische Untersuchung/Diagnostik?

Eine klinisch-psychologische Untersuchung kann separat oder in Kombination mit einer Untersuchung der kognitiven Leistungsfähigkeit erfolgen. Die klinisch-psychologische Diagnostik versteht sich ebenfalls als wissenschaftliche Disziplin. Die standardisierte/strukturierte Untersuchung umfasst die Diagnosestellung psychischer Störungen wie z.B. Depressive Störungen, Persönlichkeitsstörungen, etc. aber auch Verlaufs-, Prozess- und Erfolgsdiagnostik im Rahmen einer Behandlung. Der diagnostische Prozess ist hypothesengenerierend und -überprüfend. (vgl. Wittchen & Hoyer, 2011)

Ich bin zertifizierter klinischer Psychologe mit in der Liste des Bundesministeriums eingetragener Spezialisierung in klinischer Neuropsychologie. Weitere zertifizierte klinische NeuropsychologInnen finden sie hier (https://www.gnpoe.at/klinische-neuropsychologie-in-ihrer-naehe/suchoption-fuer-unsere-expert-innen/) und weitere klinische PsycholgInnen hier

Rahmenbedingungen als Wahlpsychologe des Dachverbandes der Sozialversicherungen

Ich bin Wahlpsychologe für neuropsychologische/klinisch-psychologische Diagnostik des Dachverbandes der Sozialversicherungen, d.h. sie können nach Einreichung der Honorarnote 80% der Kassenleistung von ihrer Sozialversicherung refundiert bekommen. Unbedingt erforderlich dafür ist eine Überweisung im Vorfeld durch einen Vertragsfacharzt für Neurologie, Psychiatrie oder Innere Medizin mit einer darauf festgehaltenen Verdachtsdiagnose nach ICD-10. Für eine genaue Darlegung der Kosten kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Lehrner, J., Pusswald, G., Fertl, E., Strubreither, W., & Kryspin-Exner, I. (2011). Klinische Neuropsychologie. Grundlagen—Diagnostik—Rehabilitation (2. Aufl.). Springer Wien New York.

Wittchen, H.-U., & Hoyer, J. (Hrsg.). (2011). Klinische Psychologie & Psychotherapie: Mit … 126 Tabellen (2., überarb. und erw. Aufl). Springer.

Psychologische Behandlung und Beratung
Was ist psychologische Behandlung und/oder Beratung und wie unterscheidet sie sich von Psychotherapie

Einer klinisch-psychologischen Behandlung geht im Regelfall eine klinisch-psychologische Diagnostik voraus, auf deren Basis klinisch-psychologische Behandlungsprogramme in Form kognitiver, emotionaler, verhaltensbezogener sozialer oder psychedukativer Ansätze durchgeführt werden. Diese können auf einzelne Symptome und Funktionen oder gesamte Störungsbilder ausgerichtet sein.

 

In einer klinisch-psychologischen Beratung werden dem/der Hilfesuchenden Informationen in beratender Form zur Verfügung gestellt, die als Grundlagen zur Hilfe von Entscheidungen oder zum Handeln dienen und bestimmte Aspekte im Leben des Betroffenen verändern können. Es handelt sich also um die Vermittlung psychologischen Fachwissens in Bezug auf auslösende und aufrechterhaltenden Bedingungen von Störungen sowie eine Beratung hinsichtlich Veränderungs- & Therapiemöglichkeiten (Psychotherapie, klinisch-psychologische Behandlung).

(vgl. Kryspin-Exner et al., 1998)

Rahmenbedingungen

Der Gesetztesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG hat im Dezember 2023 den Bundesrat passiert. Laut aktuellen Informationen des Berufsverbandes österreichischer PsychologInnen (BÖP) wird klinisch-psychologische Behandlung zur Kassenleistung. Das Gesetz wird/ist per 1.1.2024 gültig. Der Sozialversicherungsangstalten müssen die Rahmenbedingungen nung mit den Berufsveränden verhandeln. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch um Auskunft über die aktuellsten Informationen zu bekommen.

Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag. Für eine genaue Darlegung der Kosten kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Kryspin-Exner, I., Lueger-Schuster, B., & Weber, G. (1998). Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie: Postgraduale Aus- und Weiterbildung. WUV-Universitätsverlag.